Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die folgende Umfrage auszufüllen.
Seit dem 01.01.2026 rechnen Betreuer nach dem reformierten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) ab. Verglichen mit der Rechtslage bis zum 31.12.2025 hat sich die Gesamtvergütung für Betreuer nach einer Schätzung des BVfB durchschnittlich um ca. 6 % erhöht. In Einzelfällen fällt die Erhöhung deutlich höher oder niedriger aus. Außerdem hat sich die Abrechnung nach Pauschalen deutlich vereinfacht, da die bis dahin geltenden 60 Fallpauschalen durch lediglich 16 Fallpauschalen ersetzt worden sind.
Die Reform des Vergütungsrechts war nach dem Scheitern der „Ampelkoalition“ im Herbst 2024 ein Schnellschuss des Gesetzgebers, der wegen der zum 31.12.2025 endenden Inflationsausgleichssonderzahlungen erforderlich war, um einen Rückfall auf des Vergütungsniveau vor Einführung des Inflationsausgleichs zu verhindern.
Im Gesetzgebungsverfahren konnte durchgesetzt werden, dass das VBVG innerhalb von zwei Jahren - also bis zum 31.12.2027 - erneut zu evaluieren ist.
Der Vorbereitung dieser Evaluierung dient diese Befragung:
Umfrage des Bundesverbandes freier Berufsbetreuer